Gemeinsam für Hessens Zukunftswälder: Erfolgreiche Pflanzsaison und starkes Bürgerengagement
Der Landesbetrieb HessenForst zieht eine positive Bilanz der Frühjahrspflanzsaison 2025. Besonderer Dank gilt den hessischen Bürgerinnen und Bürger für ihre Beteiligung bei öffentlichen Pflanzaktionen. Der Landesbetrieb HessenForst blickt auf eine erfolgreiche Frühjahrspflanzsaison zurück: Rund 2 Millionen junge Bäume wurden auf einer Fläche von etwa 700 Hektar in Hessens Wäldern gepflanzt. Ziel dieser großangelegten Aktion war es, die Wälder klimastabil wiederaufzubauen und sie fit für die Herausforderungen des Klimawandels zu machen.
Das Sprichwort „Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer“ gewinnt immer mehr an Bedeutung in unserer hiesigen Region. Denn es kehren leider immer weniger aus ihren Winterquartieren zurück. Einzeln oder paarweise kehren sie normalerweise bereits Ende März oder Anfang April zurück, in größerer Zahl jedoch erst Mitte oder Ende April, wenn der Sommer wirklich schon vor der Tür steht. Zuerst sieht man normalerweise die Rauchschwalben wieder. Diese nisten meist in Ställen und Scheunen in aufgelockerten Kolonien und kommen, wie Beringung gezeigt hat, oft Jahr für Jahr ins selbe Nest. Da hat sich über die Jahrtausende eine enge Vertrautheit mit dem Menschen gebildet, der die Schwalben auch als Frühlings- und Glücksbringer schätzt. Die Rauchschwalbe ist mit 19 cm die größte der drei Schwalbenarten. Sie ist an der Oberseite stahlblau, Stirn und Brust kastanienbraun, gegabelter Schwanz mit langen Spießen, welcher beim Weibchen etwas kürzer ist.
Waldbrandstufe 3 bis 4 für heute und die kommenden Tage
Kreis Bergstraße (kb). Der Deutsche Wetterdienst und das hessische Forstministerium warnen vor Brandgefahr in den hessischen Wäldern. Bedingt durch den zu trockenen Februar, die angestiegenen Temperaturen und die geringen Niederschläge in der ersten Märzhälfte hat sich eine spürbare Waldbrandgefahr aufgebaut. Für den Kreis Bergstraße besteht für heute und die kommenden Tage die Waldbrandstufe 3 bis 4.
Das bedeutet: Bereits ein kleiner Funke kann verheerende Brände auslösen.
Das Wolfszentrum Hessen (WZH) beim Landesbetrieb HessenForst ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen und Meldungen zum Thema Wolf in Hessen. Es erfasst und bewertet Sichtungen, Spuren, Kotfunde und Rissereignisse, bei denen der Verdacht auf die Beteiligung eines Wolfes besteht. Auch das hessische Wolfsmonitoring liegt in der Verantwortung der staatlichen Wolfsexperten.
Jeder Bürger kann das Monitoring aktiv unterstützen, indem er Wolfsbeobachtungen sowie Hinweise auf verendete Wild- und Nutztiere mit Verdacht auf Wolfsbeteiligung meldet. Allerdings fließen nur Meldungen in das offizielle Monitoring ein, die direkt beim Wolfszentrum Hessen eingehen. Meldungen, die nicht an das WZH gerichtet werden, können nicht berücksichtigt werden und verschlechtern damit die Datengrundlage des Monitorings. Ein fundiertes Monitoring ist eine wichtige Voraussetzung, um beispielsweise über geeignete Managementmaßnahmen zu entscheiden.
LaDaDi: Kreistierschutzbeauftragte warnt vor tödlichen Hundehaaren
Hundehaare können in der freien Natur tödlich werden für Vögel, die sie zum Nestbau benutzen. Die Tierschutzbeauftragte des Kreises rät deshalb, die Vierbeiner zuhause zu bürsten und die Haare zu entsorgen. Dies gilt für Haare von Hunden, die mit Insektiziden wie z.B. Flea Free Spot on, Frontline oder Pestigon vor Zecken, Flöhen, Milben etc. geschützt werden. Auch Katzenhaare von insektizidbehandelten Katzen sind gefährlich.
Darmstadt-Dieburg. Die Tierschutzbeauftragte des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Dr. Christa Wilczek, warnt vor Hundehaaren, die für den Nachwuchs von Vögeln tödlich sein können. Gleichzeitig ruft sie Hundebesitzer dazu auf, ihre Tiere nicht in der freien Natur auszukämmen – oder, falls die Vierbeiner doch dort gebürstet werden – die Haare einzusammeln und sie zuhause in der Restmülltonne zu entsorgen. Anlass für diesen Appell ist eine Studie der Universität Sussex in England, bei der in Vogelnestern Insektizide nachgewiesen wurden, die auch in Deutschland in gängigen Produkten verwendet werden und auch im Onlinehandel verfügbar sind. Es handelt sich um Produkte zur Bekämpfung von Flöhen und Zecken, „insbesondere bei Hunden und Katzen mittels Halsbänder oder Spot-on-Präparaten“, erklärt Wilczek: „Bei den untersuchten Stoffen - Fipronil und Imidacloprid - handelt es sich um Nervengifte, die über die poröse Eischale die Embryoentwicklung negativ beeinflussen oder auch den geschlüpften nackten Nesthocker schädigen.“ Laut Studie befand sich Fipronil in allen Nestern und Imidacloprid in fast 90 Prozent der Nester. „Viele Vogeleltern nehmen auf der Suche nach weichem Material gerne ausgebürstete Hundehaare mit den Insektizid-Wirkstoffen auf, um das Nest für ihren Nachwuchs weich auszupolstern. Das kann fatale Folgen für den Nachwuchs haben“, sagt sie.
Wichtig: Leinenpflicht für Hunde, striktes Wege-Gebot, Radfahren, Spazierengehen oder Reiten abseits von Wegen streng untersagt. In Waldflächen der Sperrzone II sind alle Aktivitäten, die geeignet wären, Wild aufzuschrecken, untersagt
RP Darmstadt nimmt an Abstimmungstermin zum Schutz der gefährdeten Schmetterlinge teil
Darmstadt. Zu einem gemeinsamen Abstimmungstermin kamen jüngst zahlreiche Naturschutzbehörden und -verbände im Lautertaler Rathaus zusammen – darunter auch eine Vertreterin des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt. Thema war der Schutz zweier ganz besonderer Schmetterlingsarten: Des Hellen und des Dunkeln Wiesenknopf-Ameisenbläulings.
Beide Arten brauchen spezielle Bedingungen und sind auf besonderen Schutz angewiesen. Der Helle und der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling sind streng geschützt, denn beide Arten sind bundesweit sehr selten geworden. Der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling wird – wenn nichts unternommen wird – im Kreis Bergstraße und Odenwaldkreis in den nächsten Jahren sogar ganz verschwinden. Das Land Hessen ist gesetzlich verpflichtet, sich um ihren Schutz zu kümmern. Das Treffen im Rathaus der Gemeinde Lautertal (Odenwaldkreis) diente dazu, die Schutzmaßnahmen für die beiden Arten abzustimmen.
Die Herausforderungen beim Schutz der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge: Beide Arten benötigen feuchte und ohne oder mit wenig Düngung bewirtschaftete Wiesen. Zudem müssen dort mit dem Großen Wiesenknopf eine bestimmte Pflanze und mit der Knotenameise eine bestimmte Ameisenart vorkommen. Sonst können sich die Schmetterlinge nicht fortpflanzen (siehe "Hintergrund" ganz unten). Auf den meisten Wiesen ist das nicht mehr gegeben. Denn für landwirtschaftliche Betriebe ist es schwierig, Wiesen in ihre Wirtschaftskreisläufe zu integrieren, die sie im Sommer nicht mähen und nicht düngen dürfen. Deshalb sind die beiden Schmetterlingsarten so selten geworden.
Was wurde schon zum Schutz der beiden Arten unternommen? Das RP Darmstadt hat die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe bei zwei Treffen über Fördermittel informiert, wenn sie ihre Wiesen im Sommer drei Monate nicht mähen. Im Auftrag des RP hat der Landschaftspflegeverband Bergstraße viele landwirtschaftliche Betriebe über die Bedürfnisse der beiden Schmetterlingsarten aufgeklärt. Die Ämter für ländlichen Raum im Kreis Bergstraße und Odenwaldkreis haben mit landwirtschaftlichen Betrieben vertraglich vereinbart, dass sie bestimmte Wiesen im Sommer nicht mähen und nur wenig düngen. Das Forstamt Beerfelden pflegt bestimmte Flächen in den Schutzgebieten, die es betreut, und hat im Auftrag des RP Darmstadt drei wertvolle Wiesen gekauft. Zudem kartiert ein vom Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald beauftragter Experte im Rahmen eines Monitoring-Projekts seit mehreren Jahren die Schmetterlinge. Der Gewässerverband Bergstraße pflegt Rückhaltebecken und Deiche mit Massen-Vorkommen des Großen Wiesenknopfs. Mehrere Privatpersonen setzen sich ehrenamtlich für beide Arten ein, beraten und informieren die Behörden über Schmetterlingsvorkommen und halten Kontakt zu betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben.
Welche Erfolge wurden schon verzeichnet? Die Kartierungen des Geo-Naturparks haben weitere Schmetterlingsvorkommen ermittelt, die zuvor nicht bekannt waren und jetzt geschützt werden können. Die Ämter für ländlichen Raum haben mit einigen landwirtschaftlichen Betrieben freiwillige Vereinbarungen getroffen, dass sie bestimmte Wiesen im Sommer nicht mähen. Um erfolgreich zu sein, müssten aber mehr Betriebe mitmachen.
Was haben die Beteiligten beim Treffen vereinbart? Damit die Meldungen einfacher bearbeitet werden können, benötigt das Amt für Landwirtschaft Bergstraße genauere Angaben zu den Schmetterlingsvorkommen. Zusätzlich benötigen die Ehrenamtlichen mehr Unterstützung bei der Zusammenarbeit – insbesondere außerhalb der Schutzgebiete. Die Beteiligten sind sich einig, dass geklärt werden muss, warum auf vielen geeigneten Wiesen nicht genügend Ameisen vorkommen. Der Geo-Naturpark plant eine Untersuchung zu beauftragen. Auf einigen gemeindeeigenen Flächen sollen außerdem die Pflege für die beiden Schmetterlingsarten optimiert und Infotafeln aufgestellt werden. Die Ämter für Landwirtschaft und der Landschaftspflegeverband Bergstraße bemühen sich weiter um freiwillige Vereinbarungen für eine schmetterlingsgerechte Mahd bei den landwirtschaftlichen Betrieben.
Außerdem wird der Landschaftspflegeverband Bergstraße ein Infoblatt für Landwirte zum Thema Wiesenknopf-Ameisenbläulinge erstellen. Das RP Darmstadt unterstützt die Beteiligten bei ihren jeweiligen Aktivitäten und klärt offen gebliebene Fragen. Das nächste Treffen ist im Dezember 2025.
Wie können Bürgerinnen und Bürger helfen? Bürgerinnen und Bürger können Lebensmittel von landwirtschaftlichen Betrieben beziehen, die ihre Wiesen ohne oder mit wenig Dünger bewirtschaften. Außerdem sollten im eigenen Garten kein Kunstdünger und keine Pflanzenschutzmittel verwendet werden. Wichtig ist es auch, in Schutzgebieten auf den Wegen zu bleiben.
Hintergrund: Schmetterlinge, die Ameisen fressen
Die beiden Arten der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge tragen ihren Namen nicht zufällig: Ein wichtiger Teil ihres Lebens spielt sich auf den Blütenköpfen des Großen Wiesenknopfs ab. Das ist eine Pflanze, die auf artenreichen, ungedüngten Wiesen wächst. Dort auf den Blütenknospen legen die Schmetterlinge ihre Eier ab. Nur wenn die Wiesen im Sommer drei Monate nicht gemäht werden, können sich die Raupen in den Blüten fertig entwickeln. Im Lauf des Sommers lassen sich die Jungraupen auf den Boden fallen. Dort bringen sie eine Knoten-Ameisenart dazu, sie zu adoptieren und in ihr Ameisennest zu tragen. Die Ameisen füttern und beschützen die Schmetterlingsraupen im Ameisennest. Dort fressen die Raupen jedoch nicht nur Ameisenfutter, sondern auch Ameisenbrut. In jedem Ameisennest kann sich in der Regel nur eine Raupe des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings entwickeln. Daher müssen für den Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling größere Wiesen mit mehr Ameisennestern zur Verfügung stehen als für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Jedoch werden die Blüten des Großen Wiesenknopfs im Sommer häufig abgemäht. Oft gibt es auch zu wenige Ameisennester in den Wiesen. Fehlen die Wiesenknopf-Blüten oder die Ameisen, können sich die Wiesenknopf-Ameisenbläulinge nicht mehr fortpflanzen. Deswegen sind die beiden Arten sehr selten geworden. Wo sie aber vorkommen, stehen sie für einen intakten Wiesen-Lebensraum. Link: https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/naturschutz
Foto: dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Jürgen Liebherr, Pixabay
Lutz Fähser berät den Runden Tisch Wald in Seeheim-Jugenheim
Der Entwickler des vielfach ausgezeichneten Lübecker Konzepts für naturnahe Waldbewirtschaftung Dr. Lutz Fähser kam am 23. und 24.6.2024 zur Beratung in die Gemeinde Seeheim-Jugenheim. Dort wird aktuell im Rahmen eines Runden Tischs über die Zukunft des Waldes debattiert. Die zu entwickelnden Leitlinien sollen in die anstehende Forsteinrichtung, den 10-Jahres-Plan für die Waldbewirtschaftung, eingehen.
Mehr Flexibilität für den Waldumbau: HessenForst kündigt Moratorium der Zertifizierung nach dem Standard des Forest Stewardship Council Deutschland (FSC) an
Der Landesbetrieb HessenForst hat heute offiziell ein Moratorium der FSC-Zertifizierung bekanntgegeben. Die Entscheidung erfolgte auf Grundlage eines Beschlusses des Hessischen Landtags, um flexibleres Handeln bei der Klimaanpassung des Staatswaldes zu ermöglichen. Abstriche bei der verantwortungsvollen, nachhaltigen und naturnahen Waldbewirtschaftung wird es nicht geben.
Saatgut für Hessens Wälder! HessenForst weiht neues Saatgutzentrum ein
Die Extremwetterereignisse seit 2018 haben dem hessischen Wald stark zugesetzt. Um die Aufforstung und Klimaanpassung der hessischen Wälder zu unterstützen, weiht HessenForst nun ein neues Saatgutzentrum beim Forstamt Hanau-Wolfgang ein.
Borkenkäfer lassen den Wald kränkeln. Grund also für das Land Hessen, seine Bemühungen um die Wiederbewaldung und Klimaanpassung der Wälder weiter zu verstärken. Staatssekretär Michael Ruhl eröffnete heute am Forstamt Hanau-Wolfgang das neue HessenForst Saatgutzentrum - Deutschlands modernste Saatgutaufbereitungsanlage. „Die nachhaltige Bereitstellung von ausreichenden Mengen an forstlichem Saatgut ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Umbau des Waldes hin zu stabilen und klimaangepassten Mischbeständen“, so Ruhl.
Der Marienkäfer heißt auch Junikäfer. Aber der Glücksbringer hat noch viele weitere Namen: Der Naturschutzbund Deutschland (Kreisverband Unna) beziffert die Zahl auf „über 1.500 verschiedene regionale Bezeichnungen“Wo sind unsere Glückskäfer?
Ankenkäfer („Anke“ bzw. „Anken“ ist eine veraltete Bezeichnung für Butter.) Blattlauskäfer Blattlöwe Frauenkäfer / Frauenkäferl / Muttergotteskäfer Glückskäfer Herrgottsdierche / Herrgottskäfer / Herrgottstierche / Herrgottstierli / Gotteskäfer / Herrgottssöönken / Muttergotteskindchen / Jesuskäferlein Himugügeli / Himugüegeli / Himmugüegeli /Himelgüegeli (in der Schweiz gebräuchlich) Himmelmiezchen / Himmelsmiezchen (gebräuchlich in Sachsen und im Erzgebirge) Johanniskäfer Jungfernkäfer (gebräuchlich in Österreich) Junikäfer Katimele Katharinenkäfer Läusfresser / Blattlauskäfer Huppawermel / Hopfenwürmlein Liawaherrgottstiarla Mariechäferli (in der Schweiz gebräuchlich) Mariechenkäfer (im Berliner Raum gebräuchlich) Marienwürmchen Mohtschegiebchen Motschegiebchen Motschekiebchen Motschekiepchen Muätärgotteschäfer Mudschekiepchen Muhkälbchen / Muhküfchen / Marienkälbchen / Gotteskälbchen / Herrgottsöchslein Muhtschegiebchen / Mutschekiepchen / Mufferküpchen Olichsvöjelche Rothkalbl / Bluthienla Gelbhänschen / Goldschäfchen / Graupelmiezchen Siebenpunktkäfer Sonneküken / Sonnenkäfer / Sonnenkälbchen / Sunnenkalw · Sünnekindken“
Die Tierchen sind sehr beliebt, fressen sie doch als Larve bis zu 3000 Läuse oder Spinnmilben...
Die Reichenbacher Vogelschützer sorgen sich um den Schwalbenbestand: Das Sprichwort „Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer“ gewinnt immer mehr an Bedeutung in unserer Region. Denn es kehren leider immer weniger aus ihren Winterquartieren zurück. Einzeln oder paarweise kehren sie normalerweise bereits Ende März oder Anfang April zurück, in größerer Zahl jedoch erst Mitte oder Ende April, wenn der Sommer wirklich schon vor der Tür steht. Zuerst sieht man normalerweise die Rauchschwalben wieder. Diese nisten meist in Ställen und Scheunen in aufgelockerten Kolonien und kommen, wie Beringung gezeigt hat, oft Jahr für Jahr ins selbe Nest. Da hat sich über die Jahrtausende eine enge Vertrautheit mit dem Menschen gebildet, der die Schwalben auch als Frühlings- und Glücksbringer schätzt.
Pünktlich zur Rückkehr der Mehlschwalben bei uns Mitte April hat der Verschönerungsverein Ober-Beerbach mit Unterstützung des Geo-Naturparks Bergstraße-Odenwald und der Gemeinde Seeheim-Jugenheim ein Schwalbenhaus für 20 Schwalbenpaare fertiggestellt. Am 24. April haben alle Beteiligten die neue Nistmöglichkeit für die Flugkünstler offiziell eingeweiht.
Kaum, dass wir eine Schwalbe erkennen, hat sie mit ihren wendigen Flugmanövern unser Blickfeld schon wieder verlassen. Die Flugakrobaten treffen bei uns im Laufe des Aprils ein, nachdem sie rund 4.000 Kilometer aus ihren Winterquartieren zurückgelegt haben. Im Gegensatz zur Rauchschwalbe, die ihre Nester häufig in Ställen oder Bauernhäuser befestigt, bringen Mehlschwalben ihre Unterkünfte an Fassadenvorsprünge, Dachüberständen oder Felsen an.