Neunkirchen: Gewerbesteuer oder Schlafdorf?

„Im Odenwald im Odenwald ist Holz-Auktion“ sang mein Opa mir früher immer vor. Um Holz geht es in unserer Kulturlandschaft seit Jahrhunderten. Generationen von professionellen Holzfällern oder Zapfensammlern und privaten Laub- und Reisigsammlern lebten vom Wald. Auch heute noch wird allerorts gehauen und gesägt. Im Unterschied zu den Zeiten, als Hänsel und Gretel sich im Wald verirrten, sind sämtliche Waldarbeiten heute streng reglementiert. Holzverarbeiter unterliegen ebenso strengen Bestimmungen. Und so kam es, daß der Land- und Forstbetrieb von Walter Nicklas, der eine Genehmigung für den Bau seiner Halle im Außenbereich der Bebauung erhielt, weil es sich um privilegierte Holzwirtschaft handelte.

Als Nicklas begann, zusätzlich zu seinem eigenen Holz aus Waldbesitz oder -pacht auch zugekauftes Holz zu verarbeiten, erstellte die Gemeinde Modautal einen Bauleitplan, um die Nutzung zu regulieren und in eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu bringen. Dies entspricht den Bestimmungen, wie sie das Regierungspräsidium Darmstadt vorgibt. Absurd an der Sache ist, daß Nicklas sehr wohl weiterhin als privilegierter Holzwirt hätte agieren können, wenn er die Waldflächen für das benötigte Holz einfach gekauft oder gepachtet hätte. Weil er das Holz aber von anderen kauft, wird er nun Handel, als gewerbliche Dienstleistung eingestuft. Da jedoch alle Bürgerinnen und Bürger zusammen mit der Gemeinde Modautal davon profitieren, daß ein Betrieb wachsen kann, wurde der Bauleitplan angestrebt. „Der Brennholzbetrieb von Herrn Nicklas ist stetig gewachsen und muss aktuell als gewerblich eingestuft werden, obwohl Herr Nicklas weiterhin Forst- und Landwirt ist.“ so Bürgermeister Jörg Lautenschläger. „Ohne unsere Modautaler Gewerbebetriebe wären die hohen Investitionen in Kindergärten, Feuerwehren, Dorfgemeinschaftshäuser und unsere sonstige Infrastruktur bei gleichzeitigem Schuldenabbau nicht möglich. Vor 20 Jahren lag die jährliche Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde bei knapp 400.000,- €. Im Jahr 2026 hatte die Gemeinde Gewerbesteuerrekordeinnahmen von 5,7 Mio €. Ohne diese Entwicklung wären die Steuerhebesätze, insbesondere bei der Grundsteuer B, wesentlich höher. Der Hebesatz für die Grundsteuer B ist deutlich niedriger als bei fast allen Nachbarkommunen." (nachzulesen in den FAQs auf www.modautal.de) - Anmerkung: der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Modautal bei 600 Punkten (https://www.modautal.de/files/modautal/pdf/rathaus/Sonstiges/Amtliche%20Bekanntmachung%20Steuerfestsetzung%202026.pdf), in Lautertal 650 Punkte, in Lindenfels 990 Punkte!

Um die Erstellung der Bauleitplanung ging es in drei öffentlichen Ortsbeiratssitzungen und bei jeweils zwei Sitzungen der Gemeindevertretung und des Bau-und Umweltausschusses, sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Modautal. Bei den Ortsbeiratssitzungen bestand auch die Möglichkeit für die Bürger Fragen zu stellen. Aber: es gab keine Bürgerfragen zum Bebauungsplan "Unterm Winterkaster Kirchenpfad". 
In der Gemeindevertretung haben jeweils alle Fraktionen (CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP) dem Bebauungsplan einstimmig zugestimmt. Der Ortsbeirat Neunkirchen hat im November 2024 die Aufstellung eines Bebauungsplans einstimmig befürwortet und verschiedene Anregungen für das weitere Bebauungsplanverfahren gemacht, die weitgehend aufgenommen wurden. Im September 2025 hat der Ortsbeirat keine neue Stellungnahme abgegeben und auf seine Stellungnahme im November 2024 verwiesen.

Aktualisierung: Im Februar 2026 hat sich der Ortsbeirat Neunkirchen außerhalb des Bauleitverfahrens ein drittes Mal mit dem Vorhaben von Herrn Nicklas beschäftigt. Diese Sitzung war die erste nach dem aktiv werden der Bürgerinitiative. Der Ortsbeirat hat hier nun eine ablehnende Stellungnahme formuliert.

Diese Bauleitplanung soll sowohl Anwohner als auch Natur schützen, indem Lärmschutz, Immissionsschutz und Erhalt der Fernsichtbeziehung ins Lichtenberger Land mit genauen Vorgaben der Gemeinde festgesetzt werden. Dazu soll ein städtebaulicher Vertrag mit dem Gewerbebetrieb geschlossen werden. „In diesem Vertrag können z. B. auch Betriebszeiten und Lärmschutzmaßnahmen vereinbart werden. Es wäre denkbar, dass die Arbeiten zukünftig in der Halle mit elektrisch angetriebenen Maschinen ausgeführt werden müssen und das zur Wohnbebauung hin ein bepflanzter Lärmschutzwall anzulegen ist. Damit die Bestimmungen des städtebaulichen Vertrages eingehalten und umgesetzt werden, verlangt die Gemeinde Modautal dann eine Gewährleistungsbürgschaft des Vorhabenträgers.“ so Bürgermeister Lautenschläger.

Am 10. Januar 2026 nun wurde in Neunkirchen eine Petition an die Gemeindevertretung Modautal und Bürgermeister Jörg Lautenschläger gestartet. Die Bürgerinitiative Neunkirchen begründet ihre Petition wie folgt: „Wir fordern die Gemeindevertretung und den Bürgermeister der Gemeinde Modautal auf die Flächennutzungsänderung für 31.029 m² sowie die Bauleitplanung ‚Unterm Winterkaster Kirchenpfad‘ sofort zu stoppen, die nachträgliche Legalisierung und massive Erweiterung eines Gewerbebetriebs im Außenbereich nicht weiterzuverfolgen, das Grundstück wieder ausschließlich dem ursprünglich privilegierten land- und forstwirtschaftlichen Zweck zuzuführen. Im Außenbereich von Neunkirchen, unserem Naherholungsgebiet, darf keine Entwicklung zu einem großflächigen Gewerbestandort zugelassen werden.“

Während sich 25 Neunkircher* Bürgerinnen und Bürger die Mühe gemacht haben, sich auf direktem Weg an die Gremien zu wenden, wurde die Petition der Bürgerinitiative von über 680 Menschen unterzeichnet. Zur Erinnerung: in Neunkirchen leben ca. 160 Menschen.

*Aktualisierung: Von den rund 25 privaten Stellungnahmen zum Bebauungsplan stammt nur ein Teil von Neunkircher Bürger. Es gibt auch Stellungnahmen von Bürgern, die nicht in Modautal wohnen. Rund die Hälfte aller Stellungnahmen kommt von drei Familien. Die "Sprecherinnen" der Bürgerinitiative wohnen in Frankfurt und Fischbachtal, stammen aber ursprünglich aus Neunkirchen.

In der Begründung der Bürgerinitiative ist daher auch viel vom „geschützten Außenbereich am ehemaligen Skilift“, von „einer spürbaren dauerhaften negativen Veränderung von unserer Landschaft, unserem Dorfcharakter und unserer Lebensqualität“ sowie von „Wiesen, Feldern und Wald, mit hoher Erholungsqualität, beliebten Wander- / Waldwegen und weitem Blick bis zum Taunus und dem Spessart“ die Rede.

In plakativer Weise wird vor zukünftigen Entwicklungen gewarnt, wenn durch die „offengelegte Planung ausdrücklich eine dauerhaft gewerbliche Nutzung mit Erweiterungsoptionen“ erlaubt wird. Zur Info: im Rahmen der bisherigen privilegierten Nutzung darf der Betrieb Montags bis Samstags von 6 bis 22 Uhr sägen und Baumstämme verladen, Anwohner wären gezwungen, auf eigene Kosten ein Lärmgutachten zu erstellen und Änderungen einzuklagen. Ist dagegen der städtebauliche Vertrag im Anschluß an den Bauleitplan geschlossen, gibt es strikte Grenzwerte.

„Auch wenn ich das Thema Lärmschutz als besonders wichtig erachte, möchte ich doch darauf hinweisen, dass dieses Thema in der Vergangenheit weder durch den Ortsbeirat noch die Anwohner wirklich gegenüber der Gemeinde thematisiert wurde,“ so Bürgermeister Lautenschläger „der Schutz der Anwohner, insbesondere vor Lärmimmission, ist besonders wichtig. Hier muss ein Lärmgutachten erstellt werden. Die gesetzlichen vorgeschriebenen Grenzwerte müssen zwingend eingehalten werden. Es ist zu erwarten, dass ein Großteil der Aufbereitungsarbeiten bei der Brennholzherstellung und das Umschütten der Lagerboxen in die zu vergrößernde Lagerhalle verlegt werden müssen.Zur angrenzenden Wohnbebauung soll ein bepflanzter Lärmschutzwall festgesetzt werden.“

Festzuhalten ist also, daß ein Lärmgutachten NUR im Rahmen der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung der Bauleitplanung auf Kosten der Öffentlichkeit erstellt wird. Die Kosten des im Rahmen des Bebauungsplans notwendigen Lärmgutachtens werden an den Vorhabenträger Herrn Nicklas weitergegeben. Weiter bleibt der Bereich im Anschluß an den Bebauungsplan (also Wiesen, Felder und Wälder sowie Anwohner) eben durch die Erstellung dieses Planes geschützt werden und bleiben. Das angrenzende FFH-Gebiet und das Natura-2000-Schutzgebiet bleiben unberührt. Bereits heute liegt die Aktionsfläche des Betriebes in einer Hangmulde und wird von einer Doppelreihe von Holzgitterkästen abgeschirmt, und der Lärmbetrieb findet in wenigen Stunden an Werktagen statt, da Herr Nicklas hauptberuflich Waldarbeiten für verschiedene Forstämter der Region ausführt. Die geplante Erweiterung der Halle soll in der Hangmulde erfolgen, hauptsächlich für Sozialräume.

Ein Flugblatt der Bürgerinitiative, das in Neunkirchen verteilt wurde, erinnert an die überzogene Grafik mit den geplanten Windkraftanlagen in Lautertal 2012, die gigantische Windräder im Hintergrund der winzigen Reichenbacher Kirche zeigen (siehe unten!). Das Neunkircher Flugblatt zeigt ein Industriegebiet mit rauchenden Schloten und eine große Hand, die vom Himmel kommt und nach dem idyllischen Dorf greift.
Die wichtige Frage, die sich Bürgerinnen und Bürger einer Landgemeinde stellen müssen, ist die ob Gewerbebetriebe und Arbeitsplätze für Modautal grundsätzlich wichtig sind. Denn während kaum jemand noch vom Tourismus leben kann, hängt an jedem Arbeitsplatz eine ganze Wertschöpfungskette von der alle Modautalerinnen und Modautaler profitieren. Es ist wichtig, dass Menschen auch vor Ort Arbeit finden und nicht in die umliegenden Städte pendeln müssen.

Windwahn Luehnsdorf

Ähnlich wurde beim Neunkircher Flugblatt übertrieben: ein Fall von Desinformation? Nächste Frage: Wollen die Einwohnerinnen und Einwohner von Neunkirchen an kommunaler Infrastruktur teilhaben, die über Gewerbeeinnahmen aus Wirtschaftsbetrieben wie dem Holzbetrieb Nicklas finanziert werden? 
Oder wollen sie lieber in Stille und Beschaulichkeit den Blick über Wiesen, Wälder und Auen schweifen lassen?

Marieta Hiller, im April 2026

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