Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg, Roßdörfer Str. 106 | 64409 Messel, zaw-online.de
August 2026 - Nachhaltiger Schulstart: ZAW-Brotdosen für mehr als 3.000 Erstklässler
Landkreis Darmstadt-Dieburg, 11.08.2026. Für zahlreiche Kinder im Landkreis Darmstadt-Dieburg war Dienstag, der 11. August, ein ganz besonderer Tag: Sie feierten ihre Einschulung. Mit dabei war auch in diesem Jahr die ZAW-Brotdose. Damit setzte der Zweckverband eine schöne Tradition fort, die bereits seit 23 Jahren zum Schulanfang gehört.
Mehr als 3.000 Brotdosen für die Schulanfänger hatte der ZAW für die diesjährigen Erstklässler im Landkreis gepackt. Stellvertretend für alle Schulanfänger wird die Aktion jedes Jahr an einer anderen Schule besonders begleitet. In diesem Jahr fiel die Wahl auf die Otzbergschule in Lengfeld. Dort erhielten die Erstklässler eine Papiertüte mit Brotdose, Elterninformation und einem frischen Apfel.
Die persönliche Übergabe übernahm Frank Klock, Vorsitzender der ZAW-Verbandsversammlung, der an diesem Tag zugleich seinen eigenen Sohn bei der Einschulung begleitete. „Für mich war es natürlich etwas ganz Besonderes, die Brotdosen nicht nur als Vertreter des ZAW zu überreichen, sondern den Schulstart gleichzeitig selbst als Vater mitzuerleben. Ich freue mich sehr, unseren Erstklässlern damit etwas Praktisches und Sinnvolles mit auf den Weg geben zu können“, sagte Klock. Üblicherweise ließ es sich der Erste Kreisbeigeordnete und Schuldezernent Lutz Köhler nicht nehmen, die Brotdosen persönlich zu übergeben. Da er an diesem Tag verhindert war, weil er selbst die Einschulung seines Sohnes begleitete, überließ er diese schöne Aufgabe gerne Frank Klock.
Früh lernen, Abfall zu vermeiden
Die Idee hinter der Aktion bleibt über all die Jahre dieselbe: Schon die Jüngsten sollen erfahren, wie einfach sich Abfall vermeiden und verantwortungsvoll mit Ressourcen umgehen lässt. „Mit der wiederverwendbaren Brotdose geben wir den Kindern mehr mit als nur ein praktisches Behältnis für ihr Pausenbrot. Sie vermeidet Einwegverpackungen, schont die Umwelt und vermittelt früh einen bewussten Umgang mit unseren Ressourcen“, erklärte Köhler. Gleichzeitig soll die Brotdose Lust auf ein abwechslungsreiches Pausenfrühstück mit Obst und Gemüse, Brot und Getreide sowie ergänzenden Milch- oder Eiweißprodukten machen. Auch über den Schulstart hinaus begleitet der ZAW Kinder und Schulen bei den Themen Abfallvermeidung und Abfalltrennung – unter anderem mit dem ZAW-Umweltkoffer, der Nachhaltigkeit und Abfalltrennung spielerisch in den Unterricht bringt.
Gelbe Säcke statt Gelber Tonne: Landkreis Darmstadt-Dieburg ist seit Januar 2026 reines Sackgebiet
Im Landkreis Darmstadt-Dieburg werden Leichtverpackungen seit dem 1. Januar 2025 ausschließlich über Gelbe Säcke entsorgt. Gelbe Tonnen, Sackgaragen oder andere Behälter werden nicht mehr geleert. Die Säcke müssen am Boden an der Straße bereitgestellt werden – nicht im Behälter, nicht am Zaun und nicht in Gitterboxen.
Ende der Kulanzregelung für Sackgaragen
Obwohl Sackgaragen laut Systemfestlegung nicht mehr zulässig sind, hat die vom Dualen System Deutschland GmbH (DSD) beauftragt Firma RMG sie bisher aus Kulanz weiterhin geleert. Diese Übergangsphase ist nun abgeschlossen. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2027 für alle Einwohnerinnen und Einwohner, ausgenommen sind Großanfallstellen, wie Großwohnanlagen, Schulen oder Gewerbebetriebe, die von der Firma RMG einen 1.100-Liter Container erhalten haben.
Hintergrund der Regelung
Die RMG Rohstoffmanagement GmbH wurde durch die Betreiber der Dualen Systeme, vertreten durch Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD), mit der Erfassung und Beförderung der Leichtverpackungen beauftragt. Grundlage ist die zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und dem DSD getroffene Systemfestlegung, die den Landkreis für den Zeitraum 2025–2027 als Sackgebiet definiert.
Folgen für bereits vorhandene Behälter
Behälter, die zuvor gemietet oder privat angeschafft wurden, können weiterhin zur Zwischenlagerung der Gelben Säcke genutzt werden. Für die Sammlung gilt jedoch eindeutig: Es werden ausschließlich lose bereitgestellte Gelbe Säcke mitgenommen. In den ersten Abfuhren 2025 wurden Gelbe Tonnen aus Kulanz ein letztes Mal geleert und mit Hinweisen zu den Änderungen versehen. Seit Ende dieser Übergangsphase findet keine Entleerung von Tonnen oder Sackgaragen mehr statt.
Warum keine Gitterboxen oder Sackgaragen?
Gitterboxen haben in der Vergangenheit Unfälle und Sachschäden verursacht, und auch Sackgaragen erschweren den reibungslosen Ablauf der Abholung. Deshalb müssen die Gelben Säcke sichtbar und lose am Boden bereitliegen. „Wir wissen, dass viele Einwohnerinnen und Einwohner die Säcke bisher aus praktischen Gründen in Tonnen, Gitterboxen oder Sackgaragen bereitgestellt haben – etwa zum Schutz vor Wind“, erklärt eine Sprecherin der RMG Rohstoffmanagement GmbH. „Doch die vertraglichen Vorgaben sind eindeutig: Die Sammlung erfolgt ausschließlich über lose bereitgestellte Gelbe Säcke. Das sorgt für Sicherheit und einen effizienten Ablauf.“
Weitere Auskünfte erteilt die Firma RMG unter 0800 400 5 oder auf der Homepage www.rmg-gmbh.de. Allgemeine Hinweise zur Nutzung der Gelben Säcke sowie zum dualen System bietet: www.muelltrennung-wirkt.de
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Ab 2025 keine gelben Tonnen mehr
Immer wieder wird im LaDaDi über die Gelben Säcke diskutiert. Bei der jüngsten Abfuhr sorgte ein Zettel des Entsorgungsunternehmens für Aufregung in der Bevölkerung. Es war ein Hinweis, dass die gelben Tonnen zukünftig nicht mehr geleert werden.
Dies nimmt der ZAW zum Anlass, wiederholt über die Regelungen zum Gelben Sack aufzuklären.
Bereits seit 1993 liegt die Entsorgung von Verpackungsabfällen ausschließlich in der Verantwortung der privaten Wirtschaft, z. B. Duales System Deutschland GmbH, Landbell AG. Schon beim Kauf eines Produktes wird die Einsammlung und Entsorgung über den Einkaufspreis bezahlt und ist somit auch nicht im Gebührenhaushalt des ZAW enthalten.
Der ZAW als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist kein Vertragspartner der Systembetreiber und hat keinen Einfluss auf die Vertragsgestaltung und Einsammelmodalitäten der Gelben Sack Abfuhr. Für die Einsammlung der Gelben Säcke im LaDaDi ist seit Anfang des Jahres die Firma RESO zuständig, die wiederum für bestimmte Kommunen die Firmen Knettenbrech + Gurdulic sowie Remondis als Subunternehmen einsetzt. Auftraggeber der Firma RESO ist das Duale System Deutschland GmbH, das zurzeit für den LaDaDi als Systemführer für alle dualen Systeme fungiert.
Die derzeitige Auftragsvergabe durch die dualen Systeme läuft bis Ende 2024. Bis dahin erfolgt die Abfuhr von Leichtverpackungen über den Gelben Sack.
Eigeninitiativ angeschaffte gelbe Tonnen dürfen gern weiterhin als Zwischenlager für die Gelben Säcke genutzt werden. An den Abfuhrtagen müssen die Gelben Säcke aber entnommen und bereitgestellt werden. Dies hat versicherungsrechtliche Gründe.
Werden privat angeschaffte Gefäße durch den Entsorger bei der Abfuhr beschädigt, so greift hier das Privatrecht und der Entsorger müsste in jedem Fall die Tonne erstatten. Aus diesem Grund wird das Entsorgungsunternehmen keine gelben Tonnen mehr leeren. Die Gelben Säcke werden seit Beginn des Jahres ganzjährig alle 14 Tage abgeholt. (ladadi)
Tipp der Redaktion: die gelben Tonnen künftig als Wasserspeicher für Regenwasser verwenden! Mit dem gesammelten Wasser können im Sommer durstige Bäume an der Straße gewässert werden, dies wird immer stärker notwendig!
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Dez. 2025 - Warum die Gebührenanpassung 2026 notwendig wird
Der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) informiert über eine notwendige Anpassung der Abfallgebühren zum 1. Januar 2026. Die Gebühren steigen im Durchschnitt um rund 20 Prozent. Für Haushalte mit einer 50l-Restmülltonne steigt die Grundgebühr lediglich um rund 16 %, also um 22,08 Euro pro Jahr. Hintergrund sind deutlich gestiegene Kosten in nahezu allen Bereichen der Abfallentsorgung.
Steigende Kosten in allen Bereichen der Entsorgung
Die Entsorgung im Müllheizkraftwerk Darmstadt wird spürbar teurer, ebenso schlagen höhere Energiekosten sowie gestiegene Abgaben, darunter CO₂-Steuer und Mautgebühren, auf die Gebührenkalkulation durch. Die Kosten für Sammlung, Transport und Infrastruktur sind deutlich gestiegen.
„Unsere Abfallwirtschaft ist ein großer, verlässlicher Kreislauf – von der Sammlung über die Verwertung bis hin zur Verwaltung. Die Kostensteigerungen betreffen alle Stufen. Wir kommen an einer Anpassung daher nicht vorbei, halten sie aber so gering wie möglich“, erklärt ZAW-Geschäftsführer Carsten Helfmann. „Wichtig ist: Wir arbeiten strikt kostendeckend. Kein Euro fließt in Gewinne, alles bleibt im System. Überschüsse werden den Gebührenzahlenden wieder gutgeschrieben. Die jetzt beschlossene Gebührenanpassung ist sachlich notwendig und transparent begründet.“
Was die Anpassung für Haushalte bedeutet
Für Einwohnerinnen und Einwohner bedeutet dies zum Beispiel: Die Jahresgebühr für eine 50-Liter-Restabfalltonne steigt von derzeit 134,40 Euro auf künftig 156,48 Euro – also um 22,08 Euro im Jahr. In Wohnanlagen mit Müllschleusen erfolgt weiterhin eine verursachungsgerechte, faire Verteilung der Kosten.
Geprüft, bestätigt und stabil bis 2028
Die Gebührenkalkulation wurde von einem unabhängigen Fachbüro erstellt und anschließend wurde die notwendige Gebührenanpassung durch die ZAW-Verbandsversammlung beschlossen. Sie gilt stabil für die Jahre 2026 bis 2028. Mit dem Versand der neuen Gebührenbescheide erhalten die Einwohnerinnen und Einwohner eine detaillierte Information zu den angepassten Gebühren.
„Die Kommunen und der Landkreis tragen große Verantwortung für eine zukunftsfähige, bezahlbare Entsorgungsstruktur“, betont Lutz Köhler, Vize-Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg. „Unsere Einwohnerinnen und Einwohner können sich darauf verlassen, dass der ZAW sparsam wirtschaftet und weiterhin eine sichere und umweltgerechte Entsorgung gewährleistet.“
Der ZAW setzt weiterhin auf Transparenz und Zuverlässigkeit
Der ZAW unterstreicht sein Versprechen, effizient, klar nachvollziehbar und nachhaltig zu arbeiten. Der Verband dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern für ihren Beitrag zu einem funktionierenden und gemeinschaftlich getragenen Entsorgungssystem – heute und in Zukunft.
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Dez. 2025 - ZAW bittet um richtige Nutzung der DSD-Säcke + Container
Gelbe Säcke und Weißblechcontainer: ZAW bittet um richtige Nutzung - Vor allem Weißblechcontainer von Fehlbefüllungen betroffen
Im Landkreis Darmstadt-Dieburg häufen sich aktuell Fehlbefüllungen bei der Sammlung von Verpackungsabfällen. Neben falsch bestückten Gelben Säcken bereiten vor allem die Weißblechcontainer große Probleme. Immer häufiger landen dort Abfälle, die nicht hineingehören – darunter Bau- und Restabfälle, große Kartonagen und teilweise sogar komplette Sperrmüllladungen. Diese Fehlwürfe führen zu aufwendiger Nachsortierung, höheren Entsorgungskosten und im schlimmsten Fall dazu, dass Container vorübergehend gesperrt oder nicht geleert werden können. Zudem gefährden Fremdstoffe das Recycling und verschlechtern die Qualität der gesammelten Wertstoffe.
Was gehört wohin?
In den Gelben Sack gehören ausschließlich Verkaufsverpackungen, z. B. Kunststoffverpackungen (Becher, Flaschen, Folien), Metallverpackungen (Konservendosen, Aluminium) und Verbundmaterialien (Getränkekartons). Nicht erlaubt sind unter anderem Rest- und Bioabfälle, Kartonagen und Papier, Glas, Bau- und Renovierungsabfälle, Sperrmüll und Elektrogeräte.
Weißblechcontainer sind ausschließlich für Metall- und Weißblechverpackungen vorgesehen. Kartons, Möbelstücke oder Bauschutt führen hier zu massiven Störungen im Entsorgungsablauf.
ZAW und RMG setzen auf Kooperation
Seit 2025 ist die RMG Rohstoffmanagement GmbH für die Abholung der Gelben Säcke sowie die Entleerung der Wertstoffcontainer im gesamten Kreis zuständig. Beschwerden über nicht geleerte Container und zurückgelassene Gelbe Säcke gab es besonders zu Jahresbeginn und auch heute noch vereinzelt – immer öfter liegt der Grund für die Nichtabholung jedoch in deutlichen Fehlwürfen. Der ZAW appelliert daher an alle Haushalte, Gelbe Säcke und Container ausschließlich für die vorgesehenen Wertstoffe zu nutzen. Schon wenige falsch entsorgte Gegenstände können dazu führen, dass eine Abholung verweigert oder ein Container komplett verunreinigt wird.
„Der ZAW bedankt sich bei allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die bereits sorgfältig trennen und damit zu funktionierendem Recycling und einem sauberen Wohnumfeld beitragen“, so Geschäftsführer Carsten Helfmann. Gemeinsam lassen sich Fehlwürfe und zusätzliche Kosten vermeiden.
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Ab Januar 2023 neue Anlieferungsgebühren auf den Kompostierungsanlagen / Moderate Preisanpassung für Bauabfälle
Viele Jahre konnten die Anlieferungsgebühren für Grüngut auf den fünf Kompostierungsanlagen im Landkreis Darmstadt-Dieburg stabil gehalten werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der allgemeinen Teuerung in den letzten Jahren und des aktuell gravierenden Anstiegs der Kosten für Energie, Materialien und Dienstleistungen wurden die Gebühren und Tarife ab 2023 neu kalkuliert. Weiterhin kostenfrei bleibt die private Anlieferung von Grüngut im Handwagen oder Pkw-Kofferraum durch die Bürgerinnen und Bürger.
Wer sein Grüngut im Anhänger bringt, bezahlt künftig bei einem zulässigen Gesamtgewicht bis 1,5 t pauschal 4,00 Euro. Größere Mengen Grüngut und gewerbliche Anlieferungen beispielsweise in Anhängern mit mehr als 1,5 t, Pritschenwagen, (Klein-)Transportern, Lkw und landwirtschaftlichen Fahrzeugen werden verwogen und mit 49,50 € pro Gewichtstonne zuzüglich Mehrwertsteuer abgerechnet. Die Preise für die auf den fünf Kompostierungsanlagen in Alsbach-Hähnlein, Eschollbrücken, Wembach-Hahn, Weiterstadt und Semd erzeugten und verkauften Produkte wie Biokompost, Gartenerde und torffreie Blumenerde bleiben hingegen weitgehend unverändert – lediglich Rindenmulch und torffreie Blumenerde verteuern sich leicht für Großabnehmer ab 1m3. Als Service werden auf allen Anlagen auch stabile Papiersammelbeutel und Vorsortiergefäße für die Küche zu niedrigen Preisen angeboten.
Bedingt durch gestiegene Energie-, Transport- u. Verwertungskosten sind die Wertstoffhöfe und Bauabfallsammelstellen im Landkreis Darmstadt-Dieburg gehalten, die Gebühren einiger Fraktionen ab 01.01.2023 moderat anzupassen. In den vorausgegangenen drei Jahren konnten trotz teils schon steigender Verwertungskosten die Preise noch stabil bleiben. Sämtliche Annahmestellen und deren Öffnungszeiten sind auf der Website des ZAW Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg unter zaw-online.de zusammengestellt. Örtliche Informationen sind im aktuellen Abfallkalender abgedruckt.
Die neuen Gebühren im Überblick:
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A (Bauabfall brennbar): 6,50 €/100 Liter
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B1 (Bauabfall sperrig, überlang + Gipskarton): 8,50€/100 Liter
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B2 (Bauabfall gemischt, mineralisch + Flachglas): 17,50€/100 Liter
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C (Bauschutt aus schweren Baumaterialien, z.B. Beton + Steine): 6,50€/100 Liter
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D (Bauschutt aus leichten Baumaterialien, z.B. Porenbeton): 8,50€/100 Liter
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E (Altholz unbehandelt/leicht behandelt): 3€/100 Liter
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F (Altholz stark behandelt/imprägniert): 5€/100 Liter
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G (Metallschrott): 0€/100 Liter
21.12.2022 Aus Da-Di-Werk/Umweltmanagement wird ZAW
Zum Ende des Jahres 2022 geht das Umweltmanagement (bisher Teil des Da-Di-Werks) über in den Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Grund für den Betriebsübergang ist eine Änderung im Steuerrecht, die auf europäische Rechtsprechung zurückzuführen ist. Danach sind Dienstleistungen, die öffentliche Unternehmen für andere öffentliche Unternehmen ausführen, künftig mit Umsatzsteuer zu belegen, soweit ein Wettbewerb mit privaten Unternehmen möglich wäre.
Das Da-Di-Werk betreibt im Landkreis Darmstadt-Dieburg fünf Kompostierungsanlagen, die beiden Wertstoffhöfe in Groß-Umstadt-Semd und Weiterstadt, sowie die Abfallgefäßvermietung. Außerdem übernimmt es für den ZAW die gesamte Verwaltung und die Geschäftsführung. Würden nun all diese Leistungen umsatzsteuerpflichtig, bedeutete dies für den Müllgebührenzahler eine zusätzliche Belastung von knapp 2 Mio. Euro jährlich.
Deswegen haben sich der Landkreis Darmstadt-Dieburg und der ZAW entschieden, den Betriebszweig Umweltmanagement des Da-Di-Werks im Zuge eines Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB auf den ZAW zu übertragen. Das Da-Di-Werk Gebäudemanagement bleibt hiervon unberührt. „Ich freue mich, dass wir mit Hilfe dieser Regelung unserer Bürgerschaft erhebliche Mehrkosten im Gebührenbereich ersparen können“, so der ZAW-Vorstandsvorsitzende und Erste Kreisbeigeordnete und ZAW-Vorstandsvorsitzende Lutz Köhler.
Mit dem Betriebsübergang wird der ZAW nun Arbeitgeber für 81 Beschäftigte und Eigentümer der Kompostierungsanlagen, sowie des Verwaltungssitzes des ZAW in Messel. „Die Zusammenlegung unserer Kompetenzen schafft Synergien, schärft das Profil des ZAW und kommt so letztlich allen Menschen im Landkreis zugute“, sagen die Geschäftsführer des ZAW Dr. Armin Kehrer und Bernd Dewitz.
April 2021 - LaDaDi: illegale Müllablagerungen melden
ZAW-Abfall-App mit Meldefunktion für illegale Ablagerungen ausgestattet
Die Sonne lacht und die Menschen zieht es in die freie Natur. Leider bleiben dabei immer wieder unschöne Abfallhaufen auf Waldparkplätzen oder Feldwegen zurück. Für solche Hinterlassenschaften hält die ZAW-App jetzt eine spezielle Funktion bereit, mit der illegale Müllablagerungen gemeldet werden können. Hier kann eingetragen werden, welche Art von Abfall gefunden wurde. Damit die Stelle der Ablagerung gut zu finden ist, können die GPS-Daten hinzugefügt werden – dann noch schnell ein Foto vom Müllhaufen schießen und an den ZAW senden.
Die ZAW-Abfall App steht im Playstore (Android) und im App Store (iOs) kostenlos zum Download bereit. Die App enthält zudem einen Abfallkalender, erinnert an Entsorgungstermine und kennt die Standorte und Öffnungszeiten der nächsten Recyclinghöfe.
„Liegt erst einmal Abfall an einer bestimmten Stelle, kommt schnell noch mehr hinzu. Anscheinend sinkt die Hemmschwelle, den eigenen Abfall dazu zu werfen, mit zunehmender Abfallmenge“, berichtet Christine Funck, Abfallberaterin und Sachbearbeiterin für illegale Müllablagerungen. „Die Meldungen, die beim ZAW eingehen, werden je nach Standort der illegalen Ablagerung, an die Bauhöfe der Städte und Gemeinden, an Hessen Mobil oder an die Autobahnmeistereien weitergegeben.“
„Für illegale Müllablagerungen gibt der ZAW jährlich über eine Million Euro aus, die nicht sein müssten, wenn alle ihren Abfall ordnungsgemäß entsorgen würden“, sagt Robert Ahrnt, Erster Kreisbeigeordneter und Umweltdezernent des LaDaDi. „Im Falle einer Anzeige drohen den Verursachern neben den Entsorgungskosten außerdem saftige Bußgelder.“
In diesem Zusammenhang weist Robert Ahrnt auch auf die Möglichkeit einer Umweltpatenschaft hin. Wer sich für Umwelt und Natur engagieren möchte, kann über seine Stadt- oder Gemeindeverwaltung eine Umweltpatenschaft beantragen. Umweltpaten werden mit Greifzangen, Warnwesten, Arbeitshandschuhen und Müllsäcken ausgestattet und sammeln den Abfall ein, der auf öffentlichen Wegen oder Plätzen herumliegt. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Der eingesammelte Abfall wird dann bei den Bauhöfen abgegeben. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist jedoch eine Vereinbarung mit der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung notwendig. Fragen zu diesen Themen beantwortet Ihnen gerne Christine Funck vom ZAW unter der Rufnummer 06159 9160-144 oder per E-Mail unter