Darmstadt-Dieburg: Wohin 2026 mit dem Elektro-Schrott?

Januar 2026 - Elektrogeräte: Kostenfreie Entsorgung bleibt, Abholung entfällt

Darmstadt-Dieburg. Elektroaltgeräte: Die Entsorgung von Elektroaltgeräten im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist auch weiterhin kostenfrei möglich, allerdings unter veränderten Rahmenbedingungen. Die bisherige Abholung aus privaten Haushalten wurde eingestellt, um einen weiteren Anstieg der Müllgebühren zu vermeiden. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das mehr Eigenverantwortung, zugleich bleibt jedoch ein flächendeckendes Netz an Rückgabemöglichkeiten erhalten.

Keine Haustürabholung mehr ab dem 1. Januar 2026

Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten können weiterhin kostenlos an zahlreichen kommunalen Sammelstellen sowie über den Handel zurückgegeben werden. Unabhängig vom Wohnort im Landkreis besteht die Möglichkeit, alte Elektrogeräte bei der AZUR GmbH in Mühltal, an den Wertstoffhöfen in Weiterstadt und Groß-Umstadt/Semd sowie bei ausgewählten kommunalen Bauhöfen abzugeben. Eine stets aktuelle Übersicht über alle Annahmestellen stellt der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung auf seiner Website (https://www.zaw-online.de/) zur Verfügung. Zu beachten sind allerdings einige Besonderheiten bei der Annahme bestimmter Gerätearten. So werden sogenannte Wärmeüberträger wie Kühlschränke, Gefriertruhen, Klimageräte oder Ölradiatoren ausschließlich am Wertstoffhof Weiterstadt angenommen. Module von Photovoltaikanlagen können hingegen nur am Wertstoffhof Groß-Umstadt/Semd abgegeben werden.

Rückgabe von Elektrogeräten auch im Handel möglich

Neben den kommunalen Sammelstellen spielt auch der Handel eine zentrale Rolle bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten. Gesetzlich ist er zur kostenlosen Annahme verpflichtet. Kleine Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern, etwa Handys, Toaster oder Fernbedienungen, müssen von größeren Elektrofachmärkten ebenso zurückgenommen werden wie von Supermärkten oder Discountern, sofern sie regelmäßig Elektrogeräte verkaufen. Diese Rückgabe ist unabhängig davon möglich, wo das Gerät ursprünglich gekauft wurde, und erfordert keinen Neukauf. Bei größeren Elektroaltgeräten wie Waschmaschinen, Fernsehern oder Druckern greift die Rücknahmepflicht beim Kauf eines gleichartigen neuen Geräts. Diese Regelungen gelten ausdrücklich auch für den Versand- und Onlinehandel.

AZUR hat den Fokus auf Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung

Die bei den Wertstoffhöfen und Bauhöfen gesammelten Elektroaltgeräte werden anschließend an die kreiseigene AZUR GmbH weitergeleitet. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb übernimmt sie die fachgerechte und umweltfreundliche Sortierung und Zerlegung des Elektroschrotts. Wo immer es möglich ist, werden Geräte repariert, aufbereitet und einer Wiederverwendung zugeführt, um Ressourcen zu schonen. Darüber hinaus erfüllt die AZUR GmbH eine wichtige soziale Funktion. Sie bietet Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote für Langzeitarbeitslose sowie in kleinerem Umfang für Menschen mit Behinderungen an und unterstützt damit aktiv deren Integration in den Arbeitsmarkt. Einsatzmöglichkeiten bestehen unter anderem in den Bereichen Sortierung, Zerlegung, Reparatur, Verwaltung und Verkauf.

Für die Annahme von Elektroaltgeräten gelten ab dem 2. Januar wieder die regulären Öffnungszeiten der AZUR GmbH: montags bis freitags von 7.30 bis 16 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr.

Unterm Strich bleibt festzuhalten: Auch ohne die Abholung an der Haustür ist die kostenfreie und umweltgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten im Landkreis Darmstadt-Dieburg weiterhin gesichert. Klare Annahmestellen, verbindliche Rücknahmepflichten des Handels und die fachkundige Verwertung durch die AZUR GmbH sorgen dafür, dass ausrangierte Elektrogeräte verantwortungsvoll entsorgt und sinnvoll weiterverwertet werden können.

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Änderung bei der Entsorgung von Elektro-Altgeräten ab Jahresbeginn 2026

Darmstadt-Dieburg, 04.12.2025. Der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) weist darauf hin, dass die bisherige Holsammlung von Elektro-Altgeräten aus privaten Haushalten ab dem 1. Januar 2026 eingestellt wird. Grund sind hoher Aufwand, geringe Sammelmengen und steigende Kosten. Das Holsystem gilt als unwirtschaftlich. Durch die Einstellung kann der Gebührenhaushalt jährlich um etwa 300.000 Euro entlastet werden.

Welche Geräte gehören zum Elektroschrott?

Elektroschrott umfasst unter anderem Wasch- und Spülmaschinen, Elektroherde, Trockner, Fernsehgeräte, Computer, Monitore, Drucker, Radios, Küchengeräte, Telefone, Handys, Lampen, Lichterketten, elektrische Werkzeuge, Spielzeuge sowie Kabel, Stecker und Kleingeräte aller Art.

Fortbestehende Entsorgungsmöglichkeiten

Die kommunalen Wertstoffhöfe und Sammelstellen im Landkreis sowie die ZAW-Wertstoffhöfe in Semd und Weiterstadt nehmen Elektro-Altgeräte weiterhin kostenlos an. Viele Bauhöfe bieten Sammelbehälter für Elektrokleingeräte, Kabel und Stecker an. Auch die AZUR GmbH in Mühltal nimmt Elektroschrott aus privaten Haushalten zu den regulären Öffnungszeiten entgegen. Hier wird der Elektroschrott umwelt- und ressourcenschonend weiterbehandelt. Reparierbare Geräte werden wiederaufbereitet, geprüft und vor Ort weiterverkauft. Nicht reparierbare Geräte werden zerlegt und an spezialisierte Betriebe zur Verwertung weitergeleitet. Klima- und Kühlgeräte werden ausschließlich beim ZAW-Wertstoffhof in Weiterstadt kostenlos angenommen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Elektro-Altgeräte an welchen Sammelstellen abgegeben werden können: https://www.zaw-online.de/wp-content/uploads/2025/11/Uebersicht-der-Sammelstellen.pdf

Wohin mit Batterien und Kleingeräten mit Energiespeichern?

Genau wie Elektro-Altgeräte dürfen auch Batterien, Akkus und Kleingeräte mit fest verbauten Energiespeichern nicht in den Hausmüll. Sie können an verschiedenen Sammelstellen oder auf den kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Händler von Elektrokleingeräten sind ebenfalls zur Rücknahme von Kleingeräten verpflichtet. Diese stellen in der Regel auch Sammelboxen für Altbatterien bereit.

Gesetzliche Rücknahmepflicht des Handels

Für den Handel besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte. Kleingeräte müssen grundsätzlich kostenlos zurückgenommen werden und Großgeräte beim Neukauf ebenfalls. Einwohnerinnen und Einwohner können Elektrogeräte daher nicht nur an öffentlichen Sammelstellen, sondern auch im Handel abgeben.



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