Am 11. Januar 26 stellte die Hessenschau das Thema energy sharing vor, also privates Handeln mit erzeugtem Strom. Ab Juli 2026 soll EU-weit gesetzlich ermöglicht werden, dezentrale Erzeugung zu teilen. Dies soll einfacher und unbürokratischer werden. Also muss auch Deutschland aktiv werden. Bislang ist das Verkaufen von Strom nicht erlaubt.
Wenn aber Regionen sich stärker selbst versorgen können wird das Energiesystem ausfallsicherer. Vom Dach über die Wallbox ins Auto, in den Rasenmäher oder zurück ins Haus für die Wärmepumpe, oder ins Netz: die Einspeisung vom Auto ins Netz ist bei modernen E-Autos bereits vorgesehen, aber die Infrastruktur ist noch nicht da.
Für das Konzept des Energy Sharing existiert eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018, die Bürger besser gegen Stromkrisen abgesichern und aktiv in der Energiewende einbringen soll. Am 11. September 2025 wurde erstmalig im Deutschen Bundestag über Energy Sharing debattiert und am 15. Oktober 2025 im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages in öffentlicher Anhörung beraten. Am 13. November 2025 ermöglichte der Bundestag mit der Einfügung des §42c in das EnWG erstmalig rechtlich Energy Sharing in Deutschland.
Bislang gilt: wenn Solarbesitzer in Deutschland ihren Strom verkaufen, werden sie zu Stromlieferanten - mit Verträgen, Bilanzen und einer Liefergarantie. Künftig könnten sie Überschüsse per Vertrag an Nachbarn abgeben oder Genossenschaften bilden. Für Mehrfamilienhäuser kommt eine Mieterstromregelung in Frage. Netzentgelte fallen jedoch weiter an, Strom wird daher nicht deutlich billiger. Das öffentliche Netz wird weiterhin erforderlich bleiben, da eine Vollversorgung über PV unsicher ist.
Das Bundeskabinett hat dazu folgende Änderungen beschlossen:
Das Verbraucherschutzniveau im Energiebereich wird weiter erhöht und private Haushalte werden vor übermäßigen, nicht marktgetriebenen Preissprüngen wie in der Energiepreiskrise 2022/2023 besser geschützt. Dies geschieht durch Vorschriften für Stromlieferanten, die private Haushaltskunden beliefern: Sie müssen sich jetzt noch besser gegen Preisrisiken absichern.
Durch neue Regelungen zum „Energy Sharing“ wird eine aktive Teilnahme an der Energiewende möglich. Privatpersonen und Gesellschaften des Privatrechts können jetzt lokal erzeugte Energie gemeinsam verbrauchen oder mit den Nachbarn teilen, zum Beispiel in einem Haus oder innerhalb einer Straße. Das vereinfacht die Nutzung insbesondere von Solarstrom vor Ort in den Kommunen, flexibilisiert das Stromsystem und stärkt damit die heimische Energieversorgung. Dies stärkt die Teilhabe an der Energiewende und den sozialen Zusammenhalt.
Der Rollout von Smart Metern wird beschleunigt, indem insbesondere grundzuständigen Messstellenbetreibern die Zusammenarbeit mit anderen erleichtert wird.
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