Worauf Bürgerinnen und Bürger, die am Corona-Virus erkrankt sind, bei der Abfallentsorgung achten müssen:
02. April 2020 Infizieren sich Menschen mit dem Corona-Virus, müssen sie sich in häusliche Quarantäne begeben. Welche Regeln Bürgerinnen und Bürger bei der Abfallentsorgung auf Anraten des hessischen Umweltministeriums (HMUKLV) in diesem Fall einhalten sollten, darüber informiert der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB). Das Bundesumweltministerium hat die Empfehlungen erweitert: Neu ist insbesondere der Punkt, dass erkrankte Personen in Quarantäne-Haushalten alle Abfallarten über den Restabfall entsorgen können. Dies gilt jedoch ausdrücklich nur für Quarantäne-Haushalte. Die übliche getrennte Sammlung von Abfällen für alle Haushalte ohne infizierte Personen ist keinesfalls aufgehoben.
Für private Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 in häuslicher Quarantäne leben, gilt:
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Neben Restabfall werden auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Bioabfall über die Restabfalltonne entsorgt.
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Sämtliche dieser Abfälle werden in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben. Einzelgegenstände wie Taschentücher werden nicht lose in Abfalltonnen geworfen.
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Abfallsäcke werden durch Verknoten oder Zubinden verschlossen. Spitze und scharfe Gegenstände werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt. Abfallsäcke werden möglichst sicher verstaut, so dass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Säcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.
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Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausabfll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.
Bürgerinnen und Bürger finden diese Vorgaben auch noch einmal auf der Webseite des ZAKB unter www.zakb.de oder über die kostenfreie ZAKB-App für Android- oder Apple-Geräte.
Ursprüngliche Mitteilung vom 25. März 2020:
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Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcken entsorgt werden. Das Einwerfen von z.B. losen Taschentüchern in eine Abfalltonne ist zu unterlassen.
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Die Abfallsäcke sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen.
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Es ist darauf zu achten, dass mindestens 3 Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle mehr in die jeweiligen Behälter bzw. in den Gelben Sack geworfen werden.
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Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.